Danke für Ihr Interesse an unseren Programmen. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung an einer Verkaufsstelle von Fischer Adventures GmbH (FA) kommt zwischen Ihnen und FA ein Vertrag zustande. Wir bitten Sie deshalb, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.
Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich, direkt bei FA oder einer von FA anerkannten Buchungsstelle erfolgen. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in seinem Prospekt anbietet. Spezielle Wünsche können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung beim Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und Fischer Adventures GmbH zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Fischer Adventures GmbH wirksam.
Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie auf der aktuellen Fischer Adventures Homepage und in den Prospekten. Sie sind in Schweizer Franken und, wenn nicht anders erwähnt, pro Person angegeben. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
Die Rechnung erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung per Post. Zahlbar innert 10 Tagen nach Rechnungserhalt. Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 7 beim Kunden eingefordert. Gutscheine sind zu 100% im Voraus zu bezahlen und werden nach Zahlungseingang zugestellt.
Eine Annullation oder Änderung der Buchung durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn ist mittels eingeschriebenen Briefs unter Angabe des Grundes und Beilage aller bereits erhaltenen Dokumente (Detailprogramme, Tickets, schriftliche Bestätigungen etc.) mitzuteilen. Erst wenn alle Unterlagen beim Veranstalter eingetroffen sind, wird die Abmeldung/Annullation gültig. Eine einmal umgebuchte Aktivität kann weder annulliert noch umgebucht werden. Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Arrangementskosten in Rechnung gestellt:
Für grössere Events gelten jeweils spezielle Annullationsbedingungen. Wenn der Kunde zur Aktivität nicht erscheint oder diese wegen zu spätem Eintreffen nicht durchgeführt werden kann, bezahlt er 100% des Preises. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder zu spätem Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig annullieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt oder geändert werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 7 in Kraft. Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Die abgesagte Tour wird auf ein anderes Datum verschobenen. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Der Veranstalter kann die Aktivität oder einzelne vereinbarte Leistungen ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Naturverhältnisse etc.) erfordern. Wichtig: Exklusiv Schlittenhunde Abenteuer; Wenn es keinen oder zu wenig Schnee in den Bergen hat um mit den Schlitten zu fahren werden wir das gleiche Programm ausführen einfach anstatt mit Kufen mit Schlittenhundewagen auf Rädern.
Wird eine Aktivität vom Kunden vorzeitig abgebrochen oder verlassen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.
Bei den meisten Aktivitäten ist eine gute Gesundheit Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Er muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annullationskostenversicherung ist empfehlenswert. Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Fischer Adventures GmbH verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber, die Aktivitäten gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Aktivität, sofern es sich um einen verschuldeten Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einem Minderwert gleichkommen. Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen soweit es vor Ort nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Für Programmänderungen wegen Zug- und Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Bei Pauschalreisen ist die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind. Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitäts-leitertätigkeit schuldhaft handelt. Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitäten- Veranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann, unter Vorbehalt der Regelung für Pauschalreisen, keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen. Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
Mit der Teilnahme an einem Event von FA willigt jeder Teilnehmer ein, dass die Fotos/Videos, die während dem Event gemacht werden, veröffentlicht und für Werbezwecke verwendet werden können.
Allfällig erlittene Schäden oder Beanstandungen sind dem verantworlichen Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekanntzugeben und müssen von diesem bestätigt werden. Kein Leiter ist jedoch befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Im Rahmen des Programms und der Möglichkeiten werden die Leiter bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefs, beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Bei verspäteter Einreichung oder zu später Beanstandung während der Aktivität verfallen sämtliche Ansprüche.
Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Ermenswil.
Fischer Adventures GmbH
Nordic Camp
Obere Alee 3
8734 Ermenswil
Raiffeisenbank Benken
Zentrumsplatz 1
8717 Benken SG
CH80 8080 8003 6178 1309 6
Fischer Adventures GmbH
Ober Alee 3
8734 Ermenswil